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AGB

Übersicht

1. Angebot und Annahme

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", auch wenn bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Wir haften nicht für taggenaue Synchronisierung mit den tatsächlichen Warenbeständen. Irrtümer vorbehalten.
Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschließen" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt jedoch erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung (nicht automatisierte Eingangsbestätigung) endgültig annehmen oder und ersatzweise die Ware zum Versand bringen.
Unsere Angebote sind freibleibend. Erteilte Aufträge werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich. Sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechts-wirksamkeit der Schriftform.
Änderungen unserer Erzeugnisse und der sonstigen von uns gelieferten Waren in Konstruktion, Form, Ausführung und Farbe bleiben uns zwischen Vertragsabschluss und Lieferdatum vorbehalten und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt, es sei denn, dass solche Waren aufgrund dieser zwischenzeitlichen Änderung nicht mehr zum vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich, oder für den Käufer unzumutbar sind.
Die aus etwaigen Prospekten und anderen Werbematerialien ersichtlichen Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgeblich; dies gilt auch dann, wenn sie unseren Angeboten beigefügt waren. Derartige Angaben werden für den Vertrag nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen von uns überlassenen technischen Unterlagen haben wir das Eigentums- und Urheberrecht.

2. Preise

Sämtliche von uns genannten Preise gelten ab Werk. Im Preis sind Fracht, Versicherung, Zoll, Mehrwertsteuer und Verpackungskosten nicht enthalten; diese Kosten werden zum Selbst-kostenpreis bzw. nach Beleg abgerechnet. Bei einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten sowie bei Waren oder Leistungen, die i. Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, sind wir berechtigt, statt des vertraglich vereinbarten Preises den am Liefertag von uns üblicherweise verlangten Preis zu fordern.

3. Lieferfristen

Sämtliche Termine für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich; eine Verbindlichkeit für uns tritt nur dann ein, wenn wir Terminzusagen schriftlich und ausdrücklich bestätigt hatten. Ansprüche des Kunden wegen Fristüberschreitungen können nur dann geltend gemacht werden, wenn wir zuvor unter Setzung einer angemessenen Frist zur Leistung aufgefordert worden sind; dies gilt auch für den Fall in dem der Leistungszeitpunkt kalendermäßig bestimmt und von uns schriftlich bestätigt worden ist. Änderungswünsche des Käufers an den in Auftrag gegebenen Waren heben zuvor erteilte Lieferzusagen und Terminfestsetzungen auf. Soweit uns eine termingerechte Lieferung unmöglich wird, weil im Betrieb unseres Vorlieferanten Betriebsstörungen eintreten, oder sich bei aus Übersee bezogenen Artikeln Verzögerungen durch den See- oder Luftfrachtverkehr, die damit in Zusammenhang stehende Zoll- und Frachtabwicklung oder Einlagerung ergeben, sind wir zum Ausgleich etwaiger Verzugsschäden nicht verpflichtet.
Ist eine Terminzusage von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden und kommen wir trotz Mahnung des Käufers unter Setzung einer angemessenen Frist (14 Tage) unseren Vertragspflichten nicht nach, so ist der Käufer zur Ablehnung der Annahme unserer Leistung nach Ablauf der Frist berechtigt. Die Nichtannahme der Leistung hat nach Fristablauf schriftlich zu erfolgen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann nur in Höhe der unmittelbaren Schäden verlangt werden, und dies auch nur dann, wenn uns grobe Fahrlässigkeit am Verzugseintritt zur Last fällt.

4. Versand und Gefahrenübergang

Verladung und Versand erfolgen durch uns, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den mit der Versendung beauftragten Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Auswahl der Transportmittel und des Transportweges sowie die Auswahl der zweckentsprechenden Verpackung werden von uns mit der gebotenen Sorgfalt vorgenommen, eine Haftung hierfür übernehmen wir nicht. Eine Transport-versicherung wird von uns auf Wunsch und Rechnung des Käufers eingedeckt. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt; sie gelten als selbständiges Geschäft.

5. Zahlung

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt nach unseren auf der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung angegebenen Konditionen. Bei verspäteter Zahlung wird ab Fälligkeitsdatum die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen (über dem jeweiligen Bundesbankdiskont) vereinbart, ohne dass es einer vorherigen Mahnung von uns bedarf. Wird uns vor Abgabe unserer Ware eine ungünstige Finanzlage des Käufers bekannt, so sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung des vollen Kaufpreises oder die Leistung einer hinreichenden Sicherheit für den Kaufpreis zu verlangen. Wird diesem Verlangen nicht binnen 14 Tagen nachgekommen, sind wir unter Aufrechterhaltung unseres Anspruchs auf Ersatz der Aufwendungen und des damit entgangenen Gewinns zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. Eventuelle Wechsel- oder Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Aufrechnung unserer Forderungen mit etwaigen Gegenforderungen des Käufers, - soweit sie nicht unbestritten oder rechts-kräftig festgestellt sind - ist ausgeschlossen.

6. Montage

Die Aufstellung unserer Waren und Geräte, deren Justierung und die Einweisung des Käufers bzw. der Mitarbeiter des Käufers durch unsere Monteure und Mitarbeiter erfolgt entsprechend den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen nach Absprache. Am Aufstellungsort ist Montagefreiheit zu gewährleisten. Elektrische Anschlüsse, bauliche Veränderungen sowie sonstige Maßnahmen, die für die Aufstellung der Waren und Geräte in den Räumen des Käufers notwendig werden, sind vom Käufer vorzunehmen. Der Transport der Geräte und Waren innerhalb der Räumlichkeiten des Käufers bis zum endgültigen Aufstellplatz obliegt ebenfalls dem Käufer.
Die Kosten der auftragsgemäßen Aufstellung gehen zu Lasten des Käufers, ebenso die Mehrkosten, die sich aus Montageverzögerungen durch nicht rechtzeitige Herstellung einwandfreier Aufstellvoraussetzungen ergeben. Wir sind nicht verpflichtet, vor Beginn der etwaigen Montage zu überprüfen, ob käuferseits vorzunehmende Vorbereitungsarbeiten fach- und sachgerecht ausgeführt wurden.

7. Gewährleistung

Für Mängel unserer Lieferungen und Leistungen bieten wir innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 12 Monaten Gewähr nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
a) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Leistung, alle übrigen Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen.
b) Mängel, die der Käufer gemäß vorstehendem Absatz a) rechtzeitig anzeigt, werden von uns kostenlos beseitigt (Nachbesserung); statt der Nachbesserung können wir nach eigener Wahl mangelhafte Ware oder das mangelhafte Gerät durch einwandfreie Ware oder Geräte ersetzen.
c) Bei Verträgen über die Lieferung neu hergestellter Geräte und Waren kann der Käufer statt der Nachbesserung gemäß dem vorstehenden Absatz b) die Minderung der Vergütung oder die Wandelung des Vertrages dann verlangen, wenn eine Beseitigung des Mangels uns nicht möglich und weitere Nachbesserungsversuche für den Käufer unzumutbar sind. Die Erklärung des Käufers, dass er weitere Nachbesserungsversuche für unzumutbar hält, ist schriftlich mit einer Fristsetzung für einen letzten Nachbesserungs-versuch mit einer Frist von mindestens drei Wochen vorzunehmen.
d) Bei der Lieferung gebrauchter Waren und Geräte ist die Gewährleistung auf das Recht auf Nachbesserung gemäß dem vorstehenden Absatz c) unter Ausschluss weitergehender Ansprüche beschränkt. Walzen, Rollen sowie adhesive Flächen aus Gummi oder Kunststoff, Teile aus Kunststoff oder Glas, Lampen, Objektive und Linsen, Computer, elektronische Geräte, Brenner und Röhren, sowie Zubehör und Verbrauchsmaterial sind von der Gewähr-leistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht beträgt drei Monate ab Empfang des gebrauchten Gegenstandes durch den Käufer.
e) Jegliche Gewährleistungspflichten entfallen, wenn ein Mangel im ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen Fehler nicht rechtzeitig anzeigt, der gelieferte Gegenstand durch den Käufer unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, an dem gelieferten Gegenstand Veränderungen vorgenommen worden sind, für etwaige Reparaturen keine Originalersatzteile verwendet wurden oder der Käufer die von uns der Ware oder dem Gerät beigegebenen Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des gelieferten Gegenstandes nicht befolgt hat. Bei der Lieferung neuer Geräte und Waren sind folgende Teile von der Gewährleistung ausgeschlossen: Walzen, Rollen sowie adhesive Flächen aus Gummi oder Kunststoff, Teile aus Kunststoff oder Glas, Lampen, Objektive und Linsen, Brenner und Röhren, in Geräte eingebaute Computer und elektronische Geräte sowie Zubehör und Verbrauchsmaterial.
f) Garantiebedingungen:
Wir verpflichten uns, in der Garantiezeit alle anfallenden Ersatzteile an den Händler oder Kunden zu liefern. Arbeitsleistung, Fahrkosten und Fracht gehen zu Lasten des Händlers oder Kunden.
g) Für Mangelfolgeschäden ist eine Haftung ausgeschlossen.
h) Ergänzend noch auf ein Wort - zum Thema Stempelhölzer und Holzteile allgemein.
Rein rechtlich würde man den folgenden Text Gewährleistungseinschränkung
nennen. Wir möchten nur im Grunde Fachleuten selbstverständliche Fakten sicherheitshalber noch einmal kurz
zusammentragen, die Sie bitte als Lieferbedingung und Qualitätsbeschreibung für alle Holzprodukte unseres Hauses
vermerken möchten:
Holz ist ein Naturprodukt. Wir ordern stets das gleiche Rohmaterial im Sägewerk. Europäisches Buchenholz,
ungedämpft, verarbeitungstrocken.
Trotz dieser eindeutigen Order unterliegen die uns zugelieferten Kanteln und Leisten einerseits natürlichen, sowie
auch Lager- und behandlungsbedingten sowie jahreszeitlichen Schwankungen.
Wir haften nicht für chargenübergreifend identischen Holzfarbton, damit nicht für unterschiedliche Lackannahme-
und weitere Oberflächeneigenschaften. Darauf ist auch vor allem im Zusammenhang mit farbigen Beizungen hingewiesen.
Die Beize wird mehr oder weniger angenommen, der endgültige Farbton kann - auch innerhalb einer Charge, oder
bei Griff und Unterteil des einzelnen Stempels - mitunter stark unterschiedlich und schwankend ausfallen.
Vorgegebene Farbtonnummern und Muster setzen wir grundsätzlich ohne Gewähr und nur als Annäherung um.
Hinsichtlich der Astreinheit legen unsere Fachleute nach eigenem Maßstab und Ermessen den Verbleib von Astlochspuren
und Struktur fest. Wir akzeptieren in diesem Zusammenhang keine Reklamationen.
Wir setzen Hartlack ein. Für Dreh- und Frästeile in einem eigens entwickelten Trommel-, für Unterteil- und Kontur-
leisten im Sprühlackverfahren.
Wir haften dabei nicht für einen chargenübergreifend vollkommen identischen Lackauftrag gleicher Stärke.
Mit Blick auf die Verarbeitung berücksichtigen Sie bitte, dass jedes einzelne Holz in Handarbeit entsteht:
Diese arbeitsaufwändige Produktion übertragen wir u. a. arbeitsintegrativen und Fördereinrichtungen.
Geringe Toleranzen z. B. im Griffaufsitz sind kein Reklamationsgrund.
Jedes Unterteil, jede einzelne Konturleiste wird händisch an schnelllaufenden Spezialkreissägen abgelängt:
Geringe Toleranzen der Länge/Breite, des Schnittwinkels und der Sägeoberflächen sind kein Reklamationsgrund.
Was bedeutet der Begriff "sägerau" in der Artikelbeschreibung?
Die abgelängten Seiten lackieren und schleifen wir nicht. Abhängig u. a. von Restfeuchte/Materialdichte des
Rohmaterials können diese Kantflächen rauer oder glatter ausfallen, die Schnittkanten leichte Ausrisse aufweisen,
auch innerhalb einer Charge unterschiedlich stark.
So könnten vorher bezogene Chargen bzw. Einzelmuster rauer oder glatter sein an den Seiten, mehr oder weniger
sowie leichtere oder stärkere Ausrisse aufweisen: Wir akzeptieren in diesem Zusammenhang keine Reklamationen.
Sensibilisieren Sie Ihre Kunden bitte ausreichend für alle hier beschriebenen Themen, die sich bei der
Verwendung von Holzteilen für Stempel ergeben:
Besprechen Sie diese Punkte sorgfältig vorab, da Reklamationen dazu in aller Regel nicht anerkannt werden:
Der natürlichen Schönheit und angenehmen Haptik des Werkstoffes Holz stehen unausweichlich diese Einschränkungen
gegenüber.
Allen Punkten entgegenzuhalten wäre, dass manches, bei Walten größter Sorgfalt und Akribie sowie strengerem Vor- und
Aussortieren der Rohware weniger problematisch sein könnte.
Hier berücksichtigen Sie bitte, dass Sie Holzteile überwiegend als "Centartikel" einkaufen möchten.
Aufwand, Materialeinsatz und Logistik müssen dazu im Verhältnis stehen.
Nur nach besonderer eindeutiger Vorabvereinbarung können wir bestimmte Eigenschaften zusichern, dies jedoch
nicht zu den regulären Preisen, nicht für vorproduzierte Ware, nicht unter kurzen Lieferfristen, nicht
für Artikel, die über dieses Orderportal bestellt werden.
(Hinweise im Nachrichtenfeld wie "...bitte nur schön gemaserte, dunkle Hölzer oder "Griff und Unterteil
unbedingt aus genau gleichem Holzton werden nicht berücksichtigt, ein Auftrag dadurch von der Bearbeitung
zurückgestellt.)

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten das Eigentum an der gelieferten Ware und den gelieferten Geräten bis zu der völligen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bestehenden oder nach dem Kauf entstandenen Forderungen vor.
Ein Eigentumserwerb nach 950 BGB wird ausgeschlossen; wir bleiben Eigentümer der Waren und Geräte in der Verarbeitungsstufe. Sollte eine Vereinigung oder Vermengung unserer Waren mit den Waren des Käufers erfolgen, so tritt der Käufer uns schon im voraus das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den verbundenen Gegenständen ab. Der Käufer darf die gelieferten Waren und Geräte und die aus ihrer Erweiterung und Verbindung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt er hiermit in Höhe des Kaufpreises der Ware bzw. des Gerätes zuzüglich eines 20%igen Sicherungsaufschlages an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung solange für uns einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungs- und fristgemäß nachkommt.
Der Käufer hält den Besitz an den von uns gelieferten Waren und Geräten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten treuhänderisch für uns. Er ist verpflichtet, uns den Zugriff Dritter auf die Eigentums-Vorbehaltsware oder auf an-/abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Er ist weiter verpflichtet, die Geräte und Waren im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern. Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt an gelieferten Waren und Geräten geltend, so gilt dies grundsätzlich nicht als Rücktritt vom Vertrag. Mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen geht vielmehr auch in diesem Fall das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer über, stehen ihm die abgetretenen Forderungen wieder zu. Die vorstehenden Regelungen gelten sinngemäß für die uns im voraus abgetretenen Kaufpreisforderungen des Käufers. Wir sind berechtigt, den erfolgten Forderungsübergang auf uns gegenüber den Schuldnern dann offenzulegen, sowie der Käufer uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät.

9. Sonstige Bestimmungen

Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge; es gelten vielmehr die übrigen, nicht betroffenen Bestimmungen fort. Eine eventuell unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie in wirksamer Form dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

10. Allgemeines

Soweit der Käufer in seinem Auftrag oder seiner Auftragsbestätigung auf eigene Einkaufsbedingungen verweist, so werden diese nicht Gegenstand des mit uns geschlossenen Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer in seinen Einkaufsbedingungen erklärt, dass diese immer dann Gültigkeit erlangen sollen, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch nicht erfolgt; wir sind zum Widerspruch gegen derartige Einkaufsbedingungen nicht verpflichtet. Alle mit uns geschlossenen Verträge kommen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zustande, es sei denn, dass schriftlich und individuell, d.h. ohne Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart ist.

Der Besteller bestätigt, dass ausschließlich zu dessen gewerblicher Verwendung geordert wird. Es handelt sich ausdrücklich nicht um einen Privat- / Verbrauchsgüterkauf.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Leiferde. Gerichtsstand für beide Teile ist Gifhorn. Für vertragliche Beziehungen gilt deutsches Recht, HGB d. BR Deutschland.

Leiferde, im Mai 2010

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